Ein Grundbuch ist ist ein beim Amtsgerichts geführtes Register, welches denn Zweck hat, Grundstücke zuordnen zu können, deren Eigentümerverhältnisse heraus finden zu können und die Belastung, die Last und Verpflichtungen dieser Grundstücke Einheitlich zu sortieren. Das gibt dem Eigentümer auch die Rechtssicherheit geben. In Deutschland ist es so, dass das Grundbuch verbindlich ist. Das einzige was es noch geben kann sind Baulasten und diese Baulasten müssen auch in das Baulastenverzeichniss eingetragen werden. Das Grundbuch ist für jeden öffentlich einsehbar wenn ein berechtigtes Interesse vorhanden ist und dieses auch nachgewiesen ist. Wenn dieses Interesse berechtigt und nachgewiesen ist, dann kann man beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug anfordern.

Was wird in einem Grundbuch alles eingetragen:

Im ersten Abteil wird eingetragen wem das Objekt gehört, dabei wird es auch genau definiert. Das passiert meistens im Bestandsverzeichnis. Es wird außerdem eingetragen wem das Objekt vor dem jetzigen Besitzer gehörte, wenn es den einen gab. Im zweiten Abteil wird eingetragen, welche Lasten und Pflichten mit diesem Objekt verbunden sind. Im dritten und letzten Abteil stehen die Grundschulden, das heißt, wenn man eine Immobilie finanziert, will die Bank als Sicherheit eine Grundschuld, eine Art offiziele Verpfändung der Immobilie, haben. Da das grundbuch fortlaufend ist, kann man sehen ob und wo jemand in das Objekt finanziert hat. Dies wird in Euro oder Reichsmark beträgen angegeben. Das ist abhängig von dem Alter der Immobilie.